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   BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22   

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BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,12145)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2023 - 4 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,12145)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,12145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO; § 177 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige Darstellung, keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme, Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem; Aussage einer Belastungszeugin bei schwieriger Beweislage: sorgfältige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 1-3 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Feststellungen des Gerichts auf einer tragfähigen Beweiswürdigung i.R.d. Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Beruhen der Feststellungen des Gerichts auf einer tragfähigen Beweiswürdigung i.R.d. Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 256
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    Nach den gesetzlichen Vorgaben ist in den Urteilsgründen das Beweisergebnis im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).

    Die Abfassung des Urteils setzt eine wertende Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem durch das Tatgericht voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).

  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21

    Urteilsgründe (Umfang der Beweiswürdigung)

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21; Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18 Rn. 6).

    Es ist daher verfehlt, dass das Landgericht die verschriftete Audiovernehmung der Nebenklägerin bei der Polizei und deren Explorationsgespräche mit der aussagepsychologischen Sachverständigen auf insgesamt über 240 Seiten in Gänze in die Urteilsgründe hineinkopiert hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 mwN).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    Eine Inhaltsanalyse der Zeugenaussage anhand benannter Realkennzeichen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170 f.) enthalten die Urteilsgründe gleichwohl nicht.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    Aus diesem Grund erweist sich die Beweiswürdigung im Ergebnis als nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159, zur Stützung einer Zeugenaussage durch gewichtige andere Gründe).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    bb) Allerdings genügt die Darstellung der Ergebnisse der DANN-Analyse nicht den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    b) Die weiteren Ausführungen der Strafkammer werden den Darlegungsanforderungen an eine sorgfältige Würdigung der Aussage einer Belastungszeugin bei einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07 Rn. 5 ff.; Güntge in SSW-StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 17 mwN) für sich betrachtet nicht gerecht.
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    bb) Allerdings genügt die Darstellung der Ergebnisse der DANN-Analyse nicht den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten derselben Geschädigten durch die rechtsfehlerfrei bejahte Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 310/22 Rn. 4; Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09

    Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    b) Die weiteren Ausführungen der Strafkammer werden den Darlegungsanforderungen an eine sorgfältige Würdigung der Aussage einer Belastungszeugin bei einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07 Rn. 5 ff.; Güntge in SSW-StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 17 mwN) für sich betrachtet nicht gerecht.
  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 258/07

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
    b) Die weiteren Ausführungen der Strafkammer werden den Darlegungsanforderungen an eine sorgfältige Würdigung der Aussage einer Belastungszeugin bei einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07 Rn. 5 ff.; Güntge in SSW-StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 17 mwN) für sich betrachtet nicht gerecht.
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 178/19

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess: Akzeptanz durch das Tatopfer)

  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 41/18

    Konkurrenzen (einfache und gefährliche Körperverletzung)

  • BGH, 08.06.2022 - 2 StR 503/21

    Beweiswürdigung (begrenzte Revisibilität; Totschlag; Mittäterschaft); Veränderung

  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22

    Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung)

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation - die vorliegend schon deshalb besteht, weil sämtliche Feststellungen zum Kerngeschehen auf den Angaben der Nebenklägerin beruhen - können sich gesteigerte Darstellungsanforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22).
  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit

    Bei dieser Würdigung handelt es sich zwar für sich genommen um einen möglichen tatrichterlichen Schluss, den der Senat unabhängig davon, ob er ihn selbst gezogen hätte oder nicht, grundsätzlich hinzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 12; Urteil vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21 Rn. 18; Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 5).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der

    Die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe setzt eine wertende Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem durch das Tatgericht voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7).
  • BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung

    Bei einer schwierigen Beweissituation, wie sie insbesondere - aber nicht nur - in Fällen gegeben ist, in denen Aussage gegen Aussage steht, können sich hieraus gesteigerte Darstellungsanforderungen, namentlich in Bezug auf die Wiedergabe des Inhalts einer Zeugenaussage, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9 f., jew. mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Eine breite Darstellung der erhobenen Beweise kann deren eigenverantwortliche Würdigung nicht ersetzen und die Besorgnis begründen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von dieser Annahme ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22; Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 272).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 04.12.2023 - 5 StR 337/23

    Verwerfung der Revision als unbergündet; Anstiftung zur Einfuhr von

    Der vom Landgericht gezogene, auf eine hinreichende Tatsachengrundlage gestützte Schluss ist danach auch insoweit möglich und daher revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22, NStZ-RR 2023, 256, 257).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Der Senat vermag anhand der Urteilsgründe nicht nachzuvollziehen, welche Aussageteile für das Tatgericht von (wesentlicher) Bedeutung waren und ob es solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
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